Fritz-Kling-Stiftung
Postfach 210123
27522 Bremerhaven

Stiftung zur Förderung besonders befähigter Studentinnen und Studenten der Universitäten und Fachhochschulen

Der Stifter und seine Gründe

Fritz Kling wurde zum Ende des vorletzten Jahrhunderts am 19. März 1878 in Westhofen geboren. Er wuchs in Wetter an der Ruhr auf, einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen.

Sein Vater starb jung und so musste der damals 14jährige zum Unterhalt der fünfköpfigen Familie beitragen. Mit viel Ehrgeiz absolvierte er seine Ausbildung zum Schlosser und bildete sich gleichzeitig im Bereich des technischen Zeichnens weiter. Aufgrund seines besonderen Fleißes und ausgezeichneter Leistungen erhielt er 1897 ein Stipendium. Dieses Stipendium und eine zusätzliche Anleihe ermöglichten ihm ein Studium an der Königlichen Maschinenbauschule in Dortmund, das er mit Auszeichnung abschloss.

Die wirtschaftliche Lage Deutschland zwang ihn wie viele andere im Herbst 1902 über Bremerhaven in die USA auszuwandern, um hier sein Glück zu versuchen. In den Stahlwerken der „Carnegie Company“ in Pittsburgh fand er Arbeit und wurde dort in seiner späteren Funktion als leitender Ingenieur und aufgrund mehrerer eigener Patente ein wohlhabender Mann.

Seine starke Verbundenheit zur deutschen Heimat zeigte sich, als er 1954 zu Besuch in Wetter an der Ruhr war. Erschüttert über den Zustand des Heimatlandes nach dem Krieg reagierte er spontan und übergab als Dank für die ihm widerfahrene Hilfe 9.000 DM seinem Vetter Friedrich Schulze, um eine Stiftung für begabte Studenten ins Leben zu rufen. Diese sollte in seinem Namen die finanzielle Unterstützung leisten, die auch ihm zum Erfolg verholfen hatte.

Fritz Kling verstarb im Alter von 80 Jahren im November 1958 in den USA. Der Stiftungsgedanke konnte jetzt durch den Sohn von Friedrich Schulze, Friedrich Wilhelm Schulze, zum 1. März 2000 realisiert werden.

Organe der Stiftung

Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er setzt sich aus Mitgliedern der Stifterfamilie zusammen.

  1. Vorsitzender: Friedrich Wilhelm Schulze
  2. Vorsitzender: Stephan Schulze-Aissen

Das Kuratorium
Dem Vorstand der Fritz-Kling-Stiftung steht ein Kuratorium zur Seite. Es berät und unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung des Stiftungsgedankens. Die Mitglieder des Kuratoriums sind Professoren der Hochschule Bremerhaven, des Alfred-Wegener-Institutes sowie weiterer Forschungseinrichtungen wie z.B. der Ruhr-Universität Bochum.

Es werden jährlich mehrere Stipendien im Stiftungsauftrag vergeben.

Die Stiftung ist gemeinnützig und berechtigt, für erhaltene Spenden Spendenbescheinigungen auszustellen.

Das Stipendium

Die Fritz-Kling-Stiftung vergibt Stipendien für ein Universitäts- oder Fachhochschul-Studium an besonders befähigte Studenten der Universitäten und Fachhochschulen. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr vergeben, umfasst eine Zuwendung von 300 Euro monatlich und ist von keinerlei, auch zukünftiger, Gegenleistung abhängig. Sie kann bei Erfüllung aller Auflagen und im gegenseitigen Einverständnis verlängert werden.

Das Stipendium wird auf Antrag gewährt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Über die Vergabe der Stipendien wird einmal jährlich entschieden.

Die Gewährung des Stipendiums beinhaltet folgende Verpflichtungen des Stipendiaten:

  • Während des Stipendiums sind regelmäßig unaufgefordert die üblichen Leistungsnachweise vorzulegen, die den geregelten Studienverlauf belegen.
  • Für die Dauer des Stipendiums darf der Stipendiat neben dem Studium und außerhalb der Semesterferien keine entgeltlichen Tätigkeiten aufnehmen. Entgeltliche wissenschaftlichen Arbeiten sind zulässig, soweit sie der Fortsetzung des Studiums nicht entgegenstehen.
  • Auf das Stipendium werden Einkünfte aus Hochschultätigkeiten oder sonstiger beruflicher Tätigkeit angerechnet, soweit sie einen Betrag in Höhe von monatlich 150,00 Euro brutto übersteigen.
  • Der Stipendiat erklärt sich mit der Nennung seines Namens im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung einverstanden.

Scheitert der Studienerfolg aus einem Grunde, den der Stipendiat zu vertreten hat, behält sich die Stiftung die Rückforderung des Stipendiums vor.

Antrag und benötigte Unterlagen

Folgende Angaben und Unterlagen sind dem Antrag in dreifacher Ausfertigung beizufügen:

  • Lebenslauf mit Foto
  • Abiturzeugnis oder Zeugnis der Fachhochschulreife
  • Leistungsnachweis für die Zeit des Studiums
  • Angaben zum Stand und bisherigem Verlauf des Studiums
  • Angaben über die Einkommensverhältnisse des Bewerbers
  • Gutachterliche Stellungnahmen von jeweils zwei Hochschul- bzw. Fachhochschullehrern, welche die Vergabe des Stipendiums befürworten
  • Eine Erklärung des Bewerbers, dass er bei keiner anderen Stelle einen Antrag auf Gewährung eines Stipendiums gestellt hat
  • Eine Erklärung des Bewerbers, dass er die Vergaberichtlinien der „Fritz-Kling-Stiftung“ als verbindlich anerkennt

Die Abgabefrist der Anträge endet am 31. März eines jeden Jahres.